Wann muss die KMU.DIGITAL- oder Tiroler Beratungsförderung beantragt werden?

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Wann muss die KMU.DIGITAL- oder Tiroler Beratungsförderung beantragt werden?

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Wann muss die KMU.DIGITAL- oder Tiroler Beratungsförderung beantragt werden?

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Der Antrag ist immer vor Beginn des Projekts einzureichen. Da beide Förderungen nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben werden, empfiehlt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Leistungen, die bereits vor Antragstellung beauftragt oder bezahlt wurden, sind nicht förderfähig.

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